1.1.2027: E-Rechnungspflicht im Großhandel – Ihre Chance im Posteingang

In fünf Monaten greift die nächste Stufe der E-Rechnungspflicht: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz ihre B2B-Rechnungen als echte E-Rechnung ausstellen. Die meisten Ratgeber behandeln das als Ausgangsrechnungs-Thema – wer muss wann senden. Für den Großhandel ist die spannendere Frage die andere: Was landet ab 2027 eigentlich im eigenen Posteingang und welche Chancen ergeben sich hieraus?
Denn während die Ausstellungspflicht gestaffelt kommt, gilt die Empfangsseite längst: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können – ohne Übergangsfrist. Ab 2027 wird aus dem „können“ ein „müssen im Alltag“: Ihre großen Lieferanten stellen dann verpflichtend um. Dieser Beitrag sortiert Fristen, Formate und die Konsequenzen für die Eingangsseite – kompakt und ohne Juristendeutsch. Zudem zeigt er Ihnen das damit einhergehende Verbesserungspotential im Unternehmen.
Wichtig zu wissen
Inhaltsübersicht
Die Stufen: Wer muss wann handeln?
Die E-Rechnungspflicht kommt nicht auf einmal, sondern in drei Stufen – so hat es das Wachstumschancengesetz festgelegt, die IHK Frankfurt fasst die Details übersichtlich zusammen:
Seit 1.1.2025 für alle
empfangen
Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können – ohne Übergangsfrist und unabhängig von der Größe. Ein E-Mail-Postfach genügt formal als Empfangskanal.
Ab 1.1.2027 für große Unternehmen
ausstellen
Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen inländische B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen. Im Großhandel betrifft das praktisch jeden relevanten Lieferanten.
Ab 1.1.2028 für alle
empfangen und ausstellen
Die Umsatzgrenze entfällt – die Ausstellungspflicht gilt für alle inländischen B2B-Umsätze. Papier und einfaches PDF sind dann im Regelfall Geschichte.
Ausgenommen bleiben unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise, bestimmte steuerfreie Umsätze und Rechnungen von Kleinunternehmern – Letztere müssen E-Rechnungen zwar nicht ausstellen, aber empfangen können. Endkundengeschäft (B2C) ist von der Pflicht nicht erfasst.
Die wichtigste Jahreszahl für den Posteingang ist nicht 2028, sondern 2027: Dann stellen die großen Lieferanten um – und der Rechnungseingang ändert sein Gesicht.
Was sich im Posteingang konkret ändert
Ab Januar 2027 kommen von Ihren umsatzstarken Lieferanten keine PDF-Rechnungen mehr, sondern strukturierte Datensätze – XML statt Layout. Das ist eine gute Nachricht: Eine XRechnung muss niemand abtippen, die Daten sind maschinenlesbar. Doch der Übergang hat drei Eigenheiten, die man kennen sollte:
Der Mischbetrieb dauert Jahre
2027 senden die Großen strukturiert, kleinere Lieferanten dürfen noch bis Ende 2027 anders – und Auslandsrechnungen, Kleinbeträge und B2C bleiben ohnehin außen vor. Der Posteingang wird also nicht einheitlicher, sondern erst einmal vielfältiger: XML, PDF und Papier parallel.
„Empfangen können“ heißt mehr als ein Postfach
Eine XRechnung ist für Menschen unlesbar – ohne Visualisierung sieht niemand, was berechnet wurde. Und das zweite BMF-Schreiben vom 15.10.2025 stellt klar: Archiviert werden muss der strukturierte XML-Teil selbst, unverändert und maschinell auswertbar – eine abgelegte PDF-Ansicht genügt nicht.
Fehler wandern vom Papier in die Daten
Das BMF unterscheidet inzwischen ausdrücklich Format-, Geschäftsregel- und Inhaltsfehler. Eine E-Rechnung kann formal sauber und inhaltlich falsch sein – geprüft werden muss also weiterhin, nur eben gegen Daten statt gegen ein Druckbild.
Wie viel Nachholbedarf es gibt, zeigt der Bitkom Digital Office Index 2024: Damals erstellte erst gut die Hälfte der Unternehmen (55 Prozent) überhaupt E-Rechnungen – und empfangen konnte sie noch nicht einmal jede zweite. Genau diese Lücke schließt sich jetzt unter Fristendruck – und zwar in Ihrem Posteingang.
Empfangen heißt nicht geprüft
Hier lauert das größte Missverständnis: Eine strukturierte Rechnung spart das Abtippen und bietet somit die Gelegenheit für eine effizientere Verarbeitung. Dennoch kann technisch einwandfreies XML den falschen Preis, die falsche Menge oder eine nie bestellte Position enthalten. Einlesen ist nicht Prüfen. Und genau hier liegt die Chance: Weil die Daten strukturiert sind, kann der Abgleich gegen Bestellung und Lieferschein von Prüfregeln im Zielsystem übernommen werden – ob das Ihr ERP, Ihre Fibu oder ein Rechnungsprüfungs-Modul ist, das solche Regeln mitbringt. Der Normalfall läuft dann automatisch durch; ein Mensch schaut nur noch dort hin, wo eine Regel eine Differenz meldet. Aus „jede Rechnung von Hand prüfen“ wird „nur die Ausnahmen prüfen“.
Empfangen
XML / PDF
Transfer ins Zielsystem
ERP · Fibu · DMS
Prüfregeln gleichen ab
Bestellung · Lieferschein
Passt → automatisch verbucht
der Normalfall
Differenz → Mensch prüft
die Ausnahme
Das Format und smarte Prüfregeln im Zielsystem automatisieren den Normalfall. Ein Mensch prüft nur noch dort, wo eine Regel eine Differenz meldet – nicht mehr jede Rechnung.
Die E-Rechnung nimmt Ihnen nicht die Prüfung ab – sie macht sie zum ersten Mal automatisierbar.
Der Hebel liegt also nicht im Format allein, sondern in den Prüfregeln – und darin, dass die Rechnung überhaupt strukturiert am richtigen Ort ankommt. Für diesen Weg vom Postfach ins Zielsystem kann ein Werkzeug wie viamind Flow als Brücke dienen: Es bringt die eingehende Rechnung – ob XML oder PDF – zuverlässig dorthin, wo sie geprüft und gebucht wird – ob ERP oder Fibu. Die Prüfung selbst leisten dann die Regeln des Systems. Wenn alles in Ordnung ist, erfolgt eine automatische Verbuchung. Nur im Fall einer gemeldeten Differenz greift der Mensch ein. Warum dieser Prüfschritt unverzichtbar bleibt, lesen Sie in Ungeprüfte KI-Daten im ERP.
Formate & häufige Fragen
Die vier Fragen, die in Gesprächen am häufigsten fallen – kurz beantwortet:
Was Großhändler jetzt vorbereiten sollten
Bis Januar bleibt genug Zeit, um die Eingangsseite in Ruhe zu ordnen – wenn man jetzt anfängt. Vier Punkte mit der größten Wirkung:
Einen klaren Empfangskanal festlegen
Ein definiertes Funktionspostfach für Rechnungen statt „irgendwo kommt sie schon an“. Das erleichtert Zuständigkeit, Vertretung und die spätere Verarbeitung – unabhängig vom Format.
Archivierung auf den XML-Teil ausrichten
Mit der Steuerberatung oder IT klären, wo der strukturierte Datensatz unverändert und maschinenlesbar aufbewahrt wird. Wer heute nur PDF-Ansichten ablegt, hat ab 2027 eine Lücke – so ausdrücklich das BMF-Schreiben vom 15.10.2025.
Den Mischbetrieb als Normalfall einplanen
Prozesse nicht auf „ab 2027 ist alles XML“ bauen, sondern auf Jahre mit drei parallelen Welten: strukturierte E-Rechnungen, PDFs und Papier. Die Frage ist weniger „welches Format“, sondern: Läuft alles über denselben geordneten Eingangsprozess?
Die Chance mitnehmen: Daten statt Abtippen
Strukturierte Rechnungen sind maschinenlesbar – die Erfassung von Hand entfällt dort komplett. Was manuelle Erfassung heute kostet, haben wir in Wie viel kostet Sie eine E-Mail Bestellung wirklich? vorgerechnet. Die E-Rechnungspflicht ist ein guter Anlass, den gesamten Belegeingang einmal grundsätzlich zu ordnen.
Fazit
Die E-Rechnungspflicht ist für den Großhandel weniger ein Compliance-Schreck als eine Chance mit Terminplan: Empfangen können müssen Sie schon heute, ab Januar 2027 wird der strukturierte Rechnungseingang zum Alltag und erleichtert die automatisierte Verarbeitung, ab 2028 zur Regel. Wer die Eingangsseite – Empfangskanal, Archivierung, Mischbetrieb – in den nächsten Monaten ordnet, erledigt die Pflicht nebenbei und nimmt den eigentlichen Gewinn mit: Rechnungsdaten, die niemand mehr abtippen muss. Der Countdown läuft – aber er läuft noch entspannt.
Ist Ihr Belegeingang bereit für 2027?
Wenn Sie Ihren Rechnungs- und Belegeingang vor dem Stichtag einmal grundsätzlich sortieren möchten – Kanäle, Formate, Prozesse –, tauschen wir uns gern unverbindlich dazu aus.

Andres Andreas
Gründer bei viamind, Schwerpunkt Technik & Organisation. Über 10 Jahre Erfahrung in der ERP-Beratung und Prozessdigitalisierung im Mittelstand – mit dem Blick dafür, wo der Alltag im Handel wirklich Zeit verliert.
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